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Es gibt natürlich einen gesetzlichen Unfallschutz. Dieser greift
aber ausschließlich, wenn sich der Unfall unter staatlicher Aufsicht ereignet:
d.h., in der Schule, im Kindergarten oder auf dem unmittelbaren Weg hin oder
zurück. Umgekehrt bedeutet dies, dass Ihre Kinder einen Großteil ihrer Zeit ohne
gesetzlichen Unfallschutz unterwegs sind. Hinzu kommt erschwerend, dass sich die
allermeisten Unfälle von Kindern zu Hause und in der Freizeit ereignen. Und
genau hier greift der gesetzliche Unfallschutz nicht.
Auch wenn Sie noch
so gewissenhaft aufpassen, niemand kann oder will sein Kind jede Minute
kontrollieren, denn gesunde Neugier kann man nicht verbieten. Auf Bäume zu
klettern oder sich mit anderen Kindern zu rangeln, gehört einfach dazu. Das
Risiko einer Verletzung – sei es eine kleinere Wunde oder ein gebrochener Fuß –,
und damit auch die Gefahr eines bleibenden Schadens, ist also immer dabei. Statt
sich um Ihr Kind zu kümmern zu können, müssen Sie sich dann im schlechtesten
Fall mit kaum oder überhaupt nicht tragbaren finanziellen Belastungen
herumschlagen.
Weitaus weniger teuer, sowohl in finanzieller Hinsicht als
auch in Hinsicht auf Ihr Nervenkostüm, kommt Sie ein derartiges Ereignis zu
stehen, wenn Sie als verantwortungsbewusste Mutter oder verantwortungsbewusster
Vater Ihr Kind mit einer privaten Kinder-Unfallversicherung schützen. Wenn dann
doch einmal etwas passiert, brauchen Sie sich keine Sorgen über die Kosten für
eine optimale Behandlung zu machen, sondern können sich ganz Ihrem Kind
widmen.
Die gute Nachricht: die Beiträge für eine private
Kinder-Unfallversicherung sind mittlerweile sensationell niedrig. Sie brauchen
also nicht zu befürchten, dass Sie Ihrem Kind oder sich irgendetwas anderes
nicht gönnen können, nur weil Sie eine Unfallversicherung abschließen. Besonders
günstig kommen Sie beim Online-Abschluss einer Versicherung weg, da die meisten
Anbieter hier Extra-Rabatte auf die monatlichen Beiträge gewähren. So kostet Sie
der Schutz für Ihr Kind im Monat nicht mehr als eine Packung
Gummibärchen.
Manche Versicherer bieten darüber hinaus
Unfallversicherungen mit Beitragsrückzahlung an. Wenn Sie die Versicherung nicht
in Anspruch nehmen, erhalten Sie die gezahlten Beiträge garantiert zurück. Somit
haben Sie Kapital für Ihr Kind angespart und gleichzeitig für den bestmöglichen
Schutz gesorgt.
Wie bei jeder Versicherung gilt es, die Tarife genau
unter die Lupe zu nehmen und zu vergleichen. Jeder Versicherungsnehmer hat
individuelle Ansprüche an die Leistungen, die ihm im Falle eines Falles wirklich
wichtig sind.
Zunächst einmal: ein Unfall im juristischen Sinne ist jedes
Ereignis, bei dem eine Person durch ein von außen einwirkendes Ereignis gegen
seinen Willen gesundheitlich geschädigt wird. Dazu zählt auch, wenn Ihr Kind
sich zum Beispiel auf dem Spielplatz durch eine zu hohe Anstrengung der Muskeln
eine Zerrung oder einen Riss zuzieht.
Die Unfallversicherung zahlt zum
einen feste Beträge im Fall einer Invalidität. Dabei ist die Höhe der
Invaliditätsleistung abhängig von ihrem Grad. Während ein verlorener Zeigefinger
beispielsweise als 10%ige Invalidität eingestuft wird, wird ein verlorener Arm
als 70%ige Invalidität eingestuft. Die Summe der Invaliditätsleistung ermöglicht
dem Unfallopfer, sich auf die neue Situation einzustellen, gegebenenfalls die
Anschaffung spezieller Geräte und Utensilien.
Gerade bei Kindern ist die
Vereinbarung einer Unfallrente empfehlenswert, da sie natürlich noch keine
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben geschweige denn eine
Berufsunfähigkeitversicherung. Im Fall einer hohen Invalidität wird die
Unfallrente monatlich gezahlt.
Je nach Vertrag übernimmt die Versicherung
außerdem die Kosten für Operationen der wiederherstellenden plastischen
Chirurgie – damit Ihr Kind wieder aussieht wie zuvor und nicht aus Kostengründen
ohne kosmetische Medizin auskommen muss.
Des weiteren werden Kosten für
Bergungs-, Such- und Rettungskosten übernommen. Vereinbarungen über
Krankenhaustagegeld helfen, die Kosten für besondere Aufwendungen in Folge des
Unfalles zum Beispiel für eine Haushaltshilfe zu tragen.
Auch im
traurigen Fall eines Unfalltodes greift die private Unfallversicherung mit einer
Zahlung an die Hinterbliebenen des Kindes.
Niemand will das Schlimmste
hoffen – aber eine private Unfallversicherung ist die einzige Möglichkeit, Ihr
Kind gegen die Folgen eines Unfalles abzusichern. Also handeln Sie noch heute
und lassen Sie sich professionell und verbindlich ein Angebot machen! Damit die
Zukunft Ihres Kindes in jedem Fall geschützt ist.
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